Profis nehmen RückSicht

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Wissen, worauf es ankommt



Wer auf der Baustelle dafür sorgt, dass sich etwas bewegt, muss auch in rechtlicher Hinsicht durchblicken. Den Bauunternehmer als Arbeitgeber betreffen vor allem:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Sicherheit der Beschäftigten steht bei ihm an oberster Stelle. Diese hat der Arbeitgeber zu gewährleisten durch:
  • das Durchführen der Gefährdungsbeurteilung und die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel
  • eine regelmäßige Prüfung der verwendeten Arbeitsmittel
  • die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten

In den Baubetrieben wissen die Verantwortlichen:
Wer in Arbeitsschutz investiert, reduziert langfristig seine Kosten durch erheblich weniger Personal- und Technikausfall.
Auf der Baustelle bedeutet das eine besondere Herausforderung. Mensch und Technik müssen fit sein – das Zusammenspiel muss funktionieren.
Beim Einsatz von Baumaschinen ist insbesondere darauf zu achten, dass die Beschäftigten qualifiziert und die Baumaschinen technisch einwandfrei und geeignet sind.




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